Angemeſſene Etikette und guter Ton ſollten das A und O jedweder geſellſchaftlicher Umgänge ſein. Umſo mehr iſt darauf zu achten die eigenen Kinder von Anbeginn an dieſe Formen zu gewöhnen und ihnen zu verdeutlichen, wie wichtig das reſpektvolle und vorausſchauende Verhalten anderen Perſonen gegenüber iſt. Zur Auffriſchung Deiner bereits exzellenten Umgangsformen ſoll der folgende Beitrag dienen.
Der Ehegatte und Hausherr
Als Ehegatte iſt der Mann dazu verpflichtet, ſeiner Gattin ein freundliches Heim zu bieten, das Vaterhaus zu erſetzen und ihr eine ſonnige Zukunft zu ſichern.
Er ſollte ſeine Gattin über ſeinen allgemeinen, geſchäftlichen Stand unterrichten; wie z.B. Einnahmen, Ausgaben und Anſchaffungen. Im Beſonderen, wenn die Exiſtenz von den Einkünften der Geſchäfte abhängt. Als Frau muß ſie ſich auf kommende Knappheiten einſtellen können.
Keine miſsmutige Stimmung oder Zorn ſollte von außen ins Heim getragen werden. Die arme Gattin iſt mit ſolchen Widerwertigkeiten zu verſchonen, denn ihr laſtet eine derart Verſtimmung doppelt ſchwer am Herzen.
Trachtet der Mann ob ſeiner Verſtimmungen nach Zerſtreuung ſo wäre es ihm ein Gutes, zuſammen mit ſeiner Gattin die Gedanken bei Theater- oder Konzertveranſtaltungen abzulenken.
Im Streit mit der Gattin ſollte ſtets der Mann den erſten Schritt zur Verſöhnung unternehmen; da er der Stärkere iſt. Durch freundliche Zuſprache und Vernunftgründe wird es ihm ſpäter möglich ſein, die Frau von ſeinem Recht zu überzeugen.
Bei kleineren bis mittleren Anſchaffungen ſei darauf zu achten, ſtets in bar – nicht per Kredit zu zahlen. Allzu verlockend ſind die Angebote, größere Summen in kleinen Stücken zu tilgen. Doch ſchnell überſieht man Zins und Anhäufung ſolcher „aufgeſchobenen“ Rechnungen.
Treffen mit Freunden oder das Beſuchen von Örtlichkeiten, zu denen er die Frau nicht mitnehmen kann, ſollte der Ehegatte ſeltener beſuchen und dabei nicht an ausſchweifenden Gelagen teilnehmen und gehe beizeiten in nüchternem Zuſtande nach Hauſe zurück.
Vergnügen und Genüſſe ſollte der Gatte ſo viel als möglich mit der Frau teilen, denn ſie iſt ſein beſter Freund und nicht ſelten der beſte Berater.
Das Zartgefühl der Frau darf nie verletzt werden. In ſeinem ganzen Weſen muß der Mann ſeiner Gattin rückſichtsvoll begegnen. Er zeige ſich ſtets zuvorkommend und liebenswürdig und laſſe ſich nie von böſer Stimmung beeinfluſſen.
Der Hausherr iſt zuſtändig für die Begleichung größerer Geldpoſten, wie Miete, Anſchaffungen etc.. Dafür überlaſſe er der Gattin wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich das Wirtſchaftsgeld zur Beſtreitung der Koſten des täglichen Bedarfs. Dabei ſollte der Mann darauf achten es ihr in nicht zu kleinen Beträgen zu überlaſſen. Nichts iſt der Gattin unangenehmer, als wegen jeder Kleinigkeit erneut um Geld zu bitten.
Ferner ſollte der Mann die Buchführung ſeiner Gattin von Zeit zu Zeit überprüfen.
Glaubt der Mann über Vernachläſſigung, Unordentlichkeit oder andere Mißſtände eine Zurechtweiſung erteilen zu müſſen, ſo erfolge dies ſtets unter vier Augen und auf rückſichtsvolle Weiſe.
Jede Handreichung und Gefälligkeit, die der Mann ſeiner Frau erweiſt, wird dieſe hoch aufnehmen und dem Herrn der Schöpfung fällt keine Perle aus der Krone, wenn er ab und zu der Frau in ihren Hausgeſchäften hilfreich zur Seite ſteht.
Im Beiſein von Fremden darf der Mann nur rauchen, wenn auch der Gaſt eine ihm angebotene Zigarette oder Zigarre angenommen hat.
Sind Damen zu Gaſte, dann gebietet es der Anſtand, das Rauchen einzuſtellen. Auch in Gegenwart Fremder mit Lungenleiden iſt das Rauchen zu unterlaſſen.
Kommt die Gattin den häuslichen Pflichten nicht zur Genüge nach, ſollte der man verſuchen mit allen möglichen Mitteln, rückſichtsvoll und zartfühlend und zunächſt in Güte ſie ſich zu erziehen; und zwar hauptſächlich durch das gute Beiſpiel, das er ihr gibt.
Vorallem iſt es erforderlich, daß er all die guten Eigenſchaften ſelbſt beſitze, die er von der Frau verlangt.