Die Viſieten- oder Beſucherkarte ſpielt bei Beſuchen eine große Rolle. Sie ſei nicht zu klein und nicht zu groß und enthalte nur den Vor- und Zunamen, ſowie die kurze Angabe des Standes des Inhabers. Die Wohnungsangabe wird in größeren Orten zweckmäßig ſein.
Einen unangenehmen Eindruck macht es, wenn auf der Viſitenkarte alle möglichen Titel, Orden und Ehrenzeichen vermerkt ſind. Auch Wappen, Embleme und ſonſtige Verzierungen ſehen unſchön aus. Für Ehepaare findet man vielfach gemeinſame Karten.
Anmeldung des Beſuchs
Beim Eintreffen ſagt man dem öffnenden dienſtabren Geiſt, er möchte nachſehen, ob die Herrſchaft zu Hauſe iſt. Dabei gibt man ihm die Viſitenkarten. Wieviel Karten man gibt, das richtet ſich nach den Beſuchern und den Beſuchten, undzwar kommen dabei folgende Regeln in Betracht:
1. Beſucht man mit ſeiner Frau ein Ehepaar, ſo gibt man ab:
- entweder ſeine und die gemeinſame Karte oder
- die eigene Karte zweimal und die ſeiner Frau
2. Beſucht man mit ſeiner Frau einen Junggeſellen, ſo gibt man nur ſeine eigene Karte ab.
3. Beſucht man mit ſeiner Frau einen alleinſtehenden Witwer, ſo verfährt man wie zu Punkt 2.
4. Beſucht man mit ſeiner Frau einen Witwer, deſſen Haushalt von einer erwachſenen Tochter oder einer anderen Dame geführt wird, ſo verfährt man wie zu 1.
5. Beſucht man mit ſeiner Frau eine alleinſtehende Dame, gibt man ab:
- entweder ſeine eigene und die gemeinſame Karte oder
- die eigene Karte und die ſeiner Frau
6. Macht man einen Beſuch mit ſeinen Töchtern, die keine Viſitenkarten haben, ſo ſchreibt man im Falle 1, 4 und 5 auf die Karte „nebſt Töchtern“.
7. Beſucht ein Junggeſelle ein Ehepaar, ſo gibt dieſer zwei Karten ab, ebenſo ein Witwer, wenn er allein zu Beſuche kommt.
Die Ablehnung
Wird dem Beſucher der Beſcheid „die Herrſchaft ſein nicht im Hauſe“ oder „die Herrſchaft ſei verhindert“ gegeben, ſo mache er in ſeine Karte auf der linken Seite einen etwa einen Centimenter langen Kniff, gemäß dem Merkſpruch „Und in der Kart‘ ein Eſelsohr, bedeutet: ich ſprach ſelber vor.“ Der Kniff iſt alſo ein Zeichen für den Beſuchten, daß der Karteninhaber perſönlich da war.